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FG Düsseldorf, 10.08.1988 - 6 K 168/88 KA (K, H (Ke)) |
Zitiervorschläge
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.08.1988 - 6 K 168/88 KA (K, H (Ke)) (https://dejure.org/1988,26386)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. August 1988 - 6 K 168/88 KA (K, H (Ke)) (https://dejure.org/1988,26386)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1989, 80
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 25.05.1992 - VI R 146/88
Höhe des geldwerten Vorteils bei Kfz-Benutzung durch Arbeitnehmer
Das FG vertrat in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1989, 80 veröffentlichten Urteil die Ansicht, es sei zwar nicht zu beanstanden, daß der geldwerte Vorteil der kostenlosen Überlassung der Kfz mit 1 v. H. des Listenpreises des betreffenden Kfz angesetzt worden sei. - BFH, 12.12.1990 - I R 43/89
Zum Verbot der Körperschaftsteueranrechnung für gemeinnützige Stiftungen
dd) Schließlich kann die Gesamtbelastung der gemeinnützigen Anteilseigner begrenzt oder gemindert werden, soweit Möglichkeiten bestehen, an Stelle der durch die Ausschüttungsbelastung wirtschaftlich teureren Finanzierung des gezeichneten Kapitals der Kapitalgesellschaft im zulässigen Rahmen andere Gestaltungen zu wählen (vgl. z.B. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Juli 1989 5 K 286/88, EFG 1990, 198, Revision BFH I R 79/89 ; FG Düsseldorf, Urteil vom 10. August 1988 6 K 168/88 KA (K, H, - Ke -), EFG 1989, 80; BMF-Schreiben vom 16. März 1987, BStBl I 1987, 373). - FG Hamburg, 08.07.1988 - II 161/85
Lohnsteuer; unentgeltliche Überlassung eines Pkw
Das FG Hamburg hat in seinem Urt. v. 8.7.1988 - II 161/85, Rev. eingelegt (EFG 1989, 80), folgendes entschieden: (1) Überläßt der ArbG dem AN einen Pkw zur kostenlosen Benutzung, so kann der darin liegende geldwerte Vorteil mit monatlich 1 v.H. des sog. Listenpreises des Pkw berechnet werden.